Vollzug des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz als Auftragsangelegenheit des Landes. Durchführung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Begleiten und Überwachen der Maßnahmenausführung Verfassen fachlicher Stellungnahmen zu denkmalrelevanten Vorhaben und Planun-gen Beratung von Denkmaleigentümer/-innen, Planer/-innen und Ausführenden in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Mitwirkung im Verfahren bei Eintragungen in die Denkmalliste Bearbeitung von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Mitarbeit in der Bauberatung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren Tätigkeiten in der Stadtgestaltung und gestalterischen Stadtbildpflege
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