Ihr Aufgabengebiet: Die Tätigkeit umfasst die Sicherstellung der Belange des Arbeits- sowie des Strahlenschutzes durch Überwachungstätigkeiten in Anlagen und Betrieben (Außendienst) sowie die Bearbeitung von Stellungnahmen, Zulassungen, Beschwerden und sonstigen Vorgängen (Innendienst). Das Arbeitsgebiet besitzt vielfältige Schnittstellen zum Medizinprodukterecht, der Biostoffverordnung und dem sozialen Arbeitsschutz