Die Zentrale Fachkräftebehörde des Landes Rheinland-Pfalz berät die ca. 163 000 Unternehmen im Land direkt bei der Fachkräftemigration im Rahmen des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Sie ist Verfahrensvermittler zu allen an diesem Verfahren beteiligten Behörden und Institutionen.
Aufgaben
- Dokumentenprüfung im Rahmen der (Vorab-) Beratung
- Abschluss einer Vereinbarung mit den landesweiten Unternehmen über die Einreise der Fachkraft für das individuelle Unternehmen
- Rechnungsstellung
- Prüfung der Vollmachtskette des Unternehmens
- Einleitung einer Gleichwertigkeits- oder Anerkennungsüberprüfung
- Überwachung des Verfahrens und der Fristen
- Einholen der Beschäftigungserlaubnis bei der Arbeitsagentur
- Ausarbeitung einer Vorabzustimmung und Übermittlung an die zuständige Botschaft
- Beratung der Unternehmen während des Verfahrens, die rechtliche Umstellung oder Beendigung des Verfahrens, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht und die Schnittstellenbetreuung
- Außerdem, jederzeit mögliche Verwendung im Rahmen allgemeiner ausländerrechtlicher Tätigkeiten
Profil
- Erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen, ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches, sozialwissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) oder der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrganges II (Verwaltungsfachwirt/in)
- Ausgeprägte Kommunikationsbereitschaft
- Kundenorientiertes und höfliches Verhalten
- Kenntnisse im Aufenthaltsrecht oder die Bereitschaft, sich diese komplexe Materie anzueignen
- Flexible Anpassung der Arbeitszeiten auch über die allgemeinen Büroöffnungszeiten hinaus, z.B. für die Teilnahme an Veranstaltungen mit anderen Akteuren
- Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
- Führerschein der Klasse B (PKW) ist erforderlich
Wir bieten
- Ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Teilweise Telearbeit nach der Einarbeitungsphase unter bestimmten Voraussetzungen
- 30 Tage Urlaub
- Jährliche Sonderzahlung nach dem TVöD
- Betrieblich geförderte Altersvorsorge
- Corporate Benefits
- Attraktives betriebliches Gesundheitsangebot durch kostenfreie Sportkurse, Screenings, Vergünstigungen in Fitnessstudios, uvm.
Stadtverwaltung Kaiserslautern
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